Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen für die Veranstaltung “StartupWeekend”
am 17. und 18. Mai 2008 in Hamburg
Die folgenden Teilnahmebedingungen stellen eine verbindliche Vereinbarung sowohl zwischen den Teilnehmern des StartupWeekend untereinander als auch zwischen ihnen und den Veranstaltern von StartupWeekend, Cem Basman und Jason Franklin Stokes, Lenhartzstrasse 11, D-20249 Hamburg, dar. Eine Missachtung dieser Teilnahmebedingungen oder die Verweigerung ihres ausdrücklichen Anerkenntnisses zu Beginn der Veranstaltung führt zum Ausschluss des Teilnehmers von der Veranstaltung.
Was ist StartupWeekend?
„StartupWeekend“ ist eine private Veranstaltung von Cem Basman und Jason Franklin Stokes, die einen Rahmen zur Verfügung stellt, der es den Teilnehmern von StartupWeekend ermöglicht, zusammenzukommen und gemeinsam arbeiten zu können, um dabei gemeinsam eine Unternehmung (im Folgenden „Startup“ genannt) zu gründen. Jeder Teilnehmer soll berechtigt ist, zum Schluss der Veranstaltung ein Recht auf Gesellschaftsanteile am Startup zu erhalten.
Wer ist Teilnehmer bei der StartupWeekend Veranstaltung?
Die Gründung eines Startup ist auch ein rechtlicher Akt, nicht nur „Fun“. Daher ist Voraussetzung der Teilnahme am StartupWeekend, dass alle akkreditierten Teilnehmer - somit auch die zukünftigen Gesellschafter des Startup - als erstes am Reception Desk auf der StartupWeekend Veranstaltung…
- ihre Identität durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses nachweisen, um Identitätsmissbrauch vorzubeugen und zu bestätigen, dass sie über 18 Jahre alt sind,
- ihre ladungsfähige Anschrift zu bestätigen, damit diese in die Gründungsurkunde eingetragen werden kann,
- ihre Anwesenheit vor Ort mit ihrer Unterschrift an den jeweiligen Veranstaltungstagen zu bestätigen,
- einmalig zu Beginn der Veranstaltung 40 Euro als nicht rückzahlbaren anteiligen Beitrag für die Gründungskosten und als Aufwandsentschädigung für die Organisation und Durchführung der Veranstaltung zu entrichten,
- die Akzeptanz dieser Teilnahmebedingungen durch eigenhändige Unterschrift zu bestätigen.
Danach erhalten die Teilnehmer einen personalisierten Teilnehmerausweis, der sie berechtigt, an der Veranstaltung teilzunehmen.
Was machen die Teilnehmer während der StartupWeekend Veranstaltung?
Die Teilnehmer arbeiten in Teams oder alleine an verschiedenen Aspekten ein und derselben Geschäftsidee, die zur Gründung einer erfolgreichen Unternehmung führen soll. Welche Geschäftsidee im Rahmen des StartupWeekend verfolgt wird, entscheiden die Teilnehmer im Laufe des StartupWeekend durch Abstimmung. Jeder Teilnehmer hat bei Abstimmungen im Rahmen des StartupWeekend eine Stimme, die nicht übertragbar ist. Die Teilnahme während der gesamten Veranstaltung erfolgt persönlich, eine Stellvertretung ist ausgeschlossen.
Wie sollen die Arbeitsergebnisse genutzt werden?
Um die Arbeitsfähigkeit des Startup zu gewährleisten, müssen die Arbeitsergebnisse der Teilnehmer des StartupWeekend vom Startup auch genutzt werden können. Die Teilnehmer übertragen zu diesem Zweck sämtliche einfachen Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen, die von ihnen und/oder unter ihrer Teilnahme während der Veranstaltung eingebracht werden und/oder entstehen, ohne räumliche oder zeitliche Beschränkung unwiderruflich und unentgeltlich an das gemeinsam zu gründende Startup. Die gesetzlichen Schranken des Urheberrechts bleiben hiervon unberührt. Jeder Teilnehmer versichert, dass seine individuellen Beiträge an den Arbeitsergebnissen von ihm selbst erstellt und frei von Rechten Dritter sind.
Wie werden die Teilnehmer Gesellschafter des Startup?
Teilnehmer des StartupWeekend sind berechtigt, Gesellschafter des Startup zu werden. Gegen Ende der Veranstaltung, spätestens am Sonntag, den 18.05.2008 um 18:00 Uhr, werden die Teilnehmer aufgefordert, sich zu entscheiden, ob sie Gesellschafter des Startup werden möchten. Jeder einzelne Teilnehmer, der sich dazu entschließt, Gesellschafter des Startup zu werden, erhält seine Gesellschafteranteile in Form von personalisierten Anteilsscheinen des Startups und quittiert diese. Pro Tag der Anwesenheit und Mitarbeit eines Teilnehmers werden 100 Gesellschafteranteile vergeben. Die Gesamtanzahl der zu vergebenden Gesellschafteranteile bemisst sich nach der Anzahl der Gesellschafter x die Summe deren Tage der Mitarbeit x 100. Teilnehmer, die nicht Gesellschafter des Startup werden wollen, haben ausdrücklich keinen Anspruch auf Rückzahlung der € 40,00 Teilnehmerbeitrag und/oder Widerruf ihrer Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen und/oder eine andere Form der Abgeltung.
Welche Rechtsform hat das Startup?
Eine Diskussion von interessierten Kommentarschreibern im StartupWeekend Blog über die Rechtsform des Startups hat im Vorfeld ergeben, für das Startup eine Private Company Limited by Shares (Ltd) zu nutzen. Die Veranstalter haben zur Vereinfachung des Gründungsvorgangs bei StartupWeekend vorsorglich und treuhänderisch eine neue und unbelastete entsprechende Limited als Vorratsgesellschaft gegründet. Die entsprechenden Gründungsunterlagen können bei der Veranstaltung StartupWeekend eingesehen werden. An diese Vorratsgesellschaft werden auch die Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen der Teilnehmer während der Veranstaltung übertragen (siehe oben „Arbeitsergebnisse“). Diese Vorratsgesellschaft wird den Teilnehmern, die sich dazu entschieden haben, Gesellschafter des Startups zu werden, von den Veranstaltern zum Schluss der Veranstaltung durch die Aushändigung der Gesellschafteranteile (Shares) zu 100% übertragen. Für die Übertragung entstehen den Teilnehmern keine weiteren Kosten. Die Veranstalter sind berechtigt, selbst Teilnehmer der Veranstaltung zu sein und entsprechend der Regelungen dieser Teilnahmebedingungen Gesellschafter des Startups zu werden. Die Shares der Limited sind die frei handelbaren Gesellschafteranteile der Teilnehmer.
Wie geht es danach weiter?
Die neuen Gesellschafter des Startup werden aufgefordert sofort eine Gesellschafterversammlung einzuberufen und abzuhalten, wo sie einen neuen „Director“ und „Secretary“ bestimmen. Alle Gründungsdokumente des Startup werden dann dem neuen Director und Secretary sofort übergeben. Die Gesellschafterversammlung beschließt das weitere Vorgehen. Sollte eine Gesellschafterversammlung bis Sonntag den 18. Mai 2008, 23:59 nicht zustande kommen oder nicht zumindest einen neuen „Director“ und „Secretary“ bestimmen, wird die Vorratsgesellschaft liquidiert. In diesem Falle werden die an die Vorratsgesellschaft übertragenen Nutzungsrechte vor Liquidation an die einzelnen Teilnehmer zurückübertragen. Weitere Ansprüche und Rechte der Teilnehmer sind in diesem Falle ausgeschlossen.
Wann ist die Veranstaltung beendet?
Die Veranstaltung endet durch Beschluss der neuen Gesellschafterversammlung spätestens jedoch am Sonntag den 18. Mai 2008 um 23:59.
Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die soweit nur rechtlich möglich dem am nächsten kommt, was die Vertragschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie den Punkt bedacht hätten.
Haftung
Die Veranstalter von StartupWeekend haften
- auch bei leichter Fahrlässigkeit für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (”Kardinalpflichten”) oder übernommener Garantien, für das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft und für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; Die Haftung für Kardinalpflichten umfasst nur den typischen, vorhersehbaren Schaden.
- im Übrigen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen;
- darüber hinaus nicht für die gewerbliche Nutzbarkeit ihrer Leistungen zu einem bestimmten Zweck oder für wirtschaftlichen Erfolg, sofern dies nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil ist;
- für Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen, nur soweit sie von einer solchen Zusicherung umfasst sind;
- nicht für die mittelbaren und unmittelbaren Auswirkungen höherer Gewalt. Höhere Gewalt liegt insbesondere bei Naturereignissen (z.B. Unwetter, Erdbeben oder Überschwemmungen), Kriegsgeschehen oder Einreiseverboten aufgrund staatlicher Sanktionen, Streiks und Aussperrung bei Dritten, Terrorangriffen und Bombendrohungen vor.
Soweit die Haftung der Veranstalter von StartupWeekend ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten deren Helfer.
Gerichtstand
Erfüllungsort und Gerichtstand für die Veranstaltung StartupWeekend ist Hamburg, soweit rechtlich zulässig. Es gilt deutsches Recht.
Datum:
Name:
Anschrift:
Teilnehmernummer:
Unterschrift:


